Individuelle Förderung in Hamburg
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Grundverständnis von individueller Förderung im Land
Welche Vorgaben gibt es zu individueller Förderung und wo findet man sie?
- Orientierungsrahmen - Qualitätsentwicklung an Hamburger Schulen (Qualitätsdimension 2)
- Hamburger Bildungsoffensive - Rahmenkonzepte für Primarschule, Stadtteilschule und das sechsstufige Gymnasium
- „Alle kommen mit“ - Grundlagen für die schulinterne Konzeptentwicklung - „Individuelle Förderung statt Klassenwiederholung" Handreichung des Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Materialien zum Thema „Individuelle Förderung“
- Grundlagen der schulischen Begabtenförderung - Broschüre der Beratungsstelle besondere Begabungen Hamburg.
Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. Fortbildungen) zum Thema „Individuelle Förderung“
Beratungsstelle besondere Begabungen
Unser Angebot:
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Hamburger Schulversuch alles»könner
Der Hamburger Schulversuch alles»könner ist ein auf fünf Jahre angelegtes Projekt, bei dem Lehrkräfte von 53 teilnehmenden Schulen, Mitglieder der Hamburger Behörde für Schule und Bildung und Wissenschaftler verschiedener Fachdidaktiken zusammenarbei-ten, um systematisch kompetenzorientierten Unterricht zu entwickeln, der alle Schülerinnen und Schüler individuell fördert. Unter den beteiligten Schulen sind sowohl Grundschulen als auch Schulen der Sekundarstufe 1 verschiedener Schulformen.
/http://survey.psychpaed.uni-kiel.de/Hamburger-Schulversuch.html |
Individuelle Förderung - Stand der Umsetzung
Individuelle Förderung statt Klassenwiederholung
[...] Gemäß den Übergangsregelungen des Hamburgischen Schulgesetzes startet das Konzept „Individuelle Förderung statt Klassenwiederholung“ im Schuljahr 2010/11 planmäßig in den Jahrgangsstufen 4 und 7. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern nicht erfüllt, schließt die Schule mit ihm oder ihr unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung. Darin werden die Maßnahmen zusätzlicher individueller Förderung und die Verpflichtungen der Schule und der Schülerin bzw. des Schülers festgelegt.
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2459938/2010-08-17-bsb-schuljahresanfang.html |
Integrative Beschulung von Kindern mit Förderbedarf
Das geltende Schulgesetz gibt Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erstmals das uneingeschränkte Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Die Übergangsregelung sieht vor, dass dies in diesem Schuljahr beginnend mit den 1. und 5. Klassen umgesetzt wird. Im kommenden Schuljahr werden insgesamt 746 Schülerinnen und Schüler integrativ beschult, 329 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 und 417 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5, davon 119 an Starterschulen und 10 an Gymnasien.
Die Schulen erhalten für diese Kinder zusätzlich rund 71 Lehrerstellen und 15 Stellen für pädagogisch-therapeutisches Personal. Im Schuljahr 2010/11 wird es insgesamt 79 neue Integrationsstandorte geben. Im Jahrgang 1 sind 46 neue Standorte vorgesehen, 30 davon mit drei und mehr Schülerinnen und Schülern sowie 16 mit Einzel- oder Zweierintegration. Im Jahrgang 5 wird es 33 neue Standorte geben, 22 davon mit drei und mehr Schülerinnen und Schülern sowie 11 mit Einzel- oder Zweierintegration. Für die neuen Integrationsstandorte bietet das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung ein Fortbildungsprogramm an, Begleitung und individuelle Beratung stehen zur Verfügung. http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2459938/2010-08-17-bsb-schuljahresanfang.html |